HSEQ-politik

Qualitätspolitik, Umwelt und sicherheit und gesundheit am Arbeitsplatz

Die Geschäftsführung von CRYOSPAIN S.L. garantiert in ihrem Bestreben, die Erbringung der von ihr angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten und sich der Bedeutung von Umwelt und Arbeitssicherheit bewusst zu sein, und dass die Aktivitäten, die sie entwickelt, die Umwelt verändern und/oder schädigen können. Die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und der Dritten, die sich in den Einrichtungen befinden, und die sich möglicherweise in der Umgebung aufhalten, werden ebenfalls garantiert. Dies hat die Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems bestimmt, Umwelt und Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in seine Tätigkeit zu integrieren und auf der Grundlage der
Anforderungen der Normen UNE-EN ISO 9001:2015, UNE-EN ISO 14001:2015 und UNE-EN ISO 45001:2018, für die folgenden Tätigkeiten zu agieren:

Design und Herstellung von Geräten und Installationen wie z. B. atmosphärische Kryotanks mit flachem Boden, vakuumisolierte und/oder kryogene Rohrleitungen, Drucktanks und kundenspezifische Kryoanlagen.

Reparatur, Wartung und Installation von Kryo- oder Vakuumausrüstung wie Behältern, Tanks, Pumpen und Kryoanlagen.

Das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem der CRYOSPAIN S.L. Es steht für eine Verbesserung, die die Zufriedenheit der Kunden und die absolute Kontrolle über die durchgeführten Aktivitäten, die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, im Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens pflegt, als Ziel zu verfolgen.

Die Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzpolitik von CRYOSPAIN S.L. basiert auf der Grundlage der folgenden Verpflichtungen:

  • Engagement seitens des Managements für die korrekte Umsetzung des Managementsystems Qualität, Umwelt und Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und die kontinuierliche Verbesserung der Leistung, Ergebnisse und Effektivität.
  • Verpflichtung zur Einhaltung aller Anforderungen, ob gesetzlich, vertraglich oder sonstiger Art, die aufgrund unserer Tätigkeit auf uns zutreffen, so dass unsere Maßnahmen in keinem Fall gegen die festgelegten Anforderungen und Spezifikationen verstoßen dürfen.
  • Verpflichtung, unsere Arbeit in einem Managementumfeld auszuführen, das kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse garantiert und unsere Vorgehensweisen und unsere Beziehungen zu interessierten Parteien, durch die Einrichtung, Einhaltung und regelmäßige Überprüfung unserer Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzziele und der Beschäftigung der besten verfügbaren wirtschaftlich und tragfähigen Technologien garantiert.
  • Verpflichtung zum Schutz der Umwelt und unserer Umgebung durch gezielte Maßnahmen zur Vermeidung jeglicher Art von Kontamination, die durch den Betrieb durch unsere Tätigkeit und zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen entstehen könnte.
  • Verpflichtung zur Bereitstellung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen für die Verhütung von Schäden und Verschlechterung der Gesundheit.
  • Verpflichtung zur Beseitigung von Gefahren und zur Verringerung von Risiken für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit.
  • Verpflichtung zur Förderung der Kommunikation, des Verständnisses und der Verbreitung unserer Datenschutzrichtlinie, Qualität, Umwelt und Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz innerhalb der Organisation, durch kontinuierliche Schulung und Kommunikation aller Menschen, Organisation oder in deren Auftrag, die für sie arbeiten.
  • Verpflichtung zur Förderung der Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer.
  • Verpflichtung, unsere Datenschutzrichtlinie interessierten Parteien von Qualität, Umwelt und Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit öffentlich zugänglich zu machen.
  • Verpflichtung zur Einhaltung der folgenden Grundsätze in Bezug auf die Risikoprävention bei der Arbeit:
    • Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer trägt zur Ausführung unserer Geschäftstätigkeit bei, Erhaltung und Entwicklung physischer und menschlicher Ressourcen und Reduzierung von Verlusten und gesetzliche Verantwortlichkeiten, die sich aus der Verwirklichung von Berufsrisiken ergeben.
    • Vorbeugende Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken zu vermeiden und diejenigen zu bewerten, die nicht möglich sind zu löschen.
    • Die Bestimmung der vorbeugenden Maßnahmen wird versucht, auf die Herkunft der einzuwirkenden Risiken und gegebenenfalls den kollektiven Schutz vor den individuellen Schutz zu stellen und die Risiken zu prüfen, die dies implizieren könnte und nur angenommen werden darf, wenn das Ausmaß der genannten Risiken wesentlich niedriger als die, die kontrolliert werden sollen, und bei fehlenden sichereren Alternativen, ist.
    • Die Auswahl der Ausrüstung sowie der Arbeits- und Produktionsmethoden erfolgt unter besonderer Berücksichtigung durch Verringerung monotoner und sich wiederholender Arbeit und Verringerung ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitskräfte.
    • Die Präventionsplanung wird nach einer zusammenhängenden Einheit gesucht, die die Technik und die Organisation von Arbeit, Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und dem Einfluss von Umweltfaktoren auf Arbeit integriert.
    • Nur Arbeitnehmer, die ausreichende Informationen erhalten haben, können einen Bereich mit strengem und spezifischem Risiko betreten.
    • Bevor Sie einen Arbeitnehmer mit einer Aufgabe vetraut machen, ist dessen berufliche Leistungsfähigkeit bzgl Sicherheit und Gesundheit, um sie entwickeln zu können, zu bewerten.
    • Bei der Bewertung der Gefährlichkeit der Prozesse, sollten die Folgen, die mögliche Ablenkungen oder leichtfertige Fahrlässigkeit der Arbeiter begehen könnten, bewertet werden.
    • Die in den geltenden Vorschriften angegebene Einhaltung und die in jedem Fall erreichbare Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik werden gewährleistet.
    • Arbeitnehmer haben das Recht, sich aktiv an Präventionsfragen bzgl. den Risiken bei der Arbeit zu beteiligen. Dafür stehen die etablierten repräsentativen Kanäle zur Verfügung, die gesetzlich in Kapitel V des Gesetzes zur Verhütung von Arbeitsrisiken regsitriert sind.

Review of the Quality, Environment and Occupational Health and Safety Policy shall be carried out within the framework of system reviews by the Management in order to ensure that it remains relevant and appropriate for the organization.

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